Was kostet eine wirtschaftsrechtliche Erstberatung? (RVG-Grundlagen)
Erstberatungsgebühr, Stundensatz, Pauschale: Wie sich anwaltliche Kosten zusammensetzen – mit Blick auf § 34 RVG.
Wer rechtlichen Rat sucht, möchte vorab wissen, womit zu rechnen ist. Anwaltliche Vergütung wirkt komplex, folgt aber klaren Grundsätzen. Dieser Beitrag erklärt, wie sich die Kosten zusammensetzen und welche Obergrenzen das Gesetz für die Beratung vorsieht.
Die Erstberatungsgebühr nach § 34 RVG
Für eine reine Beratung soll der Rechtsanwalt nach § 34 RVG grundsätzlich eine Vergütung vereinbaren. Geschieht das nicht und ist der Mandant Verbraucher, gilt eine gesetzliche Obergrenze: höchstens 190 Euro für ein erstes Beratungsgespräch und höchstens 250 Euro für eine weitergehende Beratung oder ein schriftliches Gutachten – jeweils zuzüglich Umsatzsteuer und etwaiger Auslagen. Diese Beträge wurden auch durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 nicht erhöht. Für Unternehmer gilt diese Deckelung nicht.
Vergütungsvereinbarung: Stundensatz oder Pauschale
In wirtschaftsrechtlichen Mandaten ist eine individuelle Vergütungsvereinbarung der Regelfall. Üblich sind ein Stundenhonorar oder – bei klar umrissenen Aufgaben – eine Pauschale. Der Vorteil: Leistung und Kosten sind transparent und planbar. Die Vereinbarung sollte den Umfang der Tätigkeit, den Satz und die Abrechnungsmodalitäten klar benennen.
Gegenstandswert und gesetzliche Gebühren
Wird der Anwalt nicht nur beratend, sondern vertretend tätig (etwa außergerichtlich oder im Prozess), richten sich die gesetzlichen Gebühren nach dem Gegenstandswert – also dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit. Aus dem Wert ergibt sich über die Tabelle zum RVG die jeweilige Gebühr. Höhere Streitwerte führen zu höheren Gebühren, sinken aber prozentual mit steigendem Wert.
Was Unternehmen erwartet
Unternehmen unterliegen nicht der Verbraucher-Obergrenze des § 34 RVG. In der Praxis wird daher meist eine Vergütungsvereinbarung getroffen, die sich am Aufwand und an der Komplexität orientiert. Eine seriöse Kanzlei klärt den voraussichtlichen Kostenrahmen vor der Beauftragung – damit aus der Beratung keine Überraschung wird.
Transparenz vor Beauftragung
- Beratung von Verbrauchern ohne Vereinbarung: Erstgespräch höchstens 190 Euro zzgl. USt
- Weitergehende Beratung/Gutachten für Verbraucher: höchstens 250 Euro zzgl. USt
- Unternehmen: keine gesetzliche Deckelung, meist Vergütungsvereinbarung
- Vertretung: gesetzliche Gebühren nach dem Gegenstandswert
Was die Erstberatung im Einzelfall kostet
Die tatsächlichen Kosten hängen vom Umfang des Falls ab. Eine einfache erste Einschätzung zu einer klar umrissenen Frage ist etwas anderes als die Prüfung zahlreicher Gläubigerunterlagen, Verträge, Vollstreckungsmaßnahmen oder gesellschaftsrechtlicher Dokumente. Je mehr Unterlagen, Gläubiger und Rechtsgebiete betroffen sind, desto höher fällt in der Regel der Aufwand aus.
Vor Beginn sollte deshalb transparent geklärt werden, welche Kosten entstehen und was Gegenstand der Erstberatung ist. Bei Verbrauchern gilt die gesetzliche Obergrenze nach § 34 RVG, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Selbständigen, Unternehmern und Gesellschaften empfiehlt sich regelmäßig eine individuelle Vergütungsvereinbarung – insbesondere wenn betriebswirtschaftliche, insolvenzrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Fragen zusammen geprüft werden müssen.
Einfache Einschätzung oder umfassende Erstanalyse?
In der Praxis unterscheiden wir zwischen einer kurzen Ersteinschätzung – etwa ob Handlungsbedarf besteht und welcher Weg grundsätzlich infrage kommt – und einer umfassenden Erstanalyse mit Sichtung mehrerer Unterlagen und konkreter Handlungsempfehlung. Beides hat unterschiedliche Kostenfolgen. Eine seriöse Kanzlei benennt den voraussichtlichen Umfang vor der Terminvereinbarung.
Was Sie von einer seriösen Erstberatung erwarten dürfen
- Klärung, ob akuter Handlungsbedarf besteht
- Darstellung der wesentlichen Risiken und Fristen
- Empfehlung der nächsten sinnvollen Schritte
- Transparenz über den voraussichtlichen Kostenrahmen weiterer Mandate
- Keine versteckten Gebühren oder unklare Pauschalen ohne Leistungsbeschreibung
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Den konkreten Kostenrahmen besprechen wir transparent vor jeder Beauftragung.
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