Eine Kontopfändung führt oft dazu, dass Betroffene plötzlich nicht mehr frei über ihr Konto verfügen können. Miete, Strom, Versicherungen oder laufende Lebenshaltungskosten können dadurch gefährdet sein. Wichtig ist deshalb, sofort zu handeln und die Pfändung nicht einfach abzuwarten.
Zunächst sollte geprüft werden, welcher Gläubiger die Pfändung veranlasst hat, auf welcher Forderung sie beruht und ob der titulierte Betrag richtig ist. Gleichzeitig sollte das betroffene Konto möglichst schnell in ein Pfändungsschutzkonto, also ein P-Konto, umgewandelt werden. Dadurch wird ein gesetzlicher Grundfreibetrag geschützt. Bestehen Unterhaltspflichten, gehen Kindergeld oder Sozialleistungen ein oder liegen besondere Belastungen vor, kann ein erhöhter Freibetrag in Betracht kommen.
In vielen Fällen reicht die bloße Einrichtung eines P-Kontos nicht aus. Es muss zusätzlich geprüft werden, ob eine Bescheinigung über höhere Freibeträge benötigt wird, ob beim Vollstreckungsgericht ein Antrag zu stellen ist oder ob mit dem Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden kann. Ziel ist es, den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern und zugleich eine tragfähige Lösung mit den Gläubigern zu entwickeln.
Eine natürliche Person kann von ihrer Bank verlangen, dass ein bestehendes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird; das P-Konto dient dem Schutz von Guthaben bei Kontopfändung.