Schwerpunkt · Schuldnerberatung

Schuldnerberatung in Köln und Düsseldorf

Wir beraten Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmer bei finanziellen Engpässen – von Mahnungen und Pfändungen über außergerichtliche Einigungen bis zur Insolvenzberatung. Frühzeitiges Handeln erhöht die Chancen auf eine tragfähige Lösung ohne unnötige Eskalation.

Definition

Schuldnerberatung umfasst die rechtliche und wirtschaftliche Begleitung bei Überschuldung, Gläubigeransprüchen und drohender Zahlungsunfähigkeit. Ziel ist eine strukturierte Lösung – von der außergerichtlichen Einigung bis zur Insolvenz mit Restschuldbefreiung.

Überschuldung und Gläubigerdruck

Wenn Rechnungen unbezahlt bleiben, Mahnungen eingehen, Kontopfändungen drohen oder der Pfändungsschutz geprüft werden muss, ist schnelles und strukturiertes Handeln entscheidend. Wir analysieren Ihre Gesamtsituation, prüfen Zahlungsfähigkeit und entwickeln einen realistischen Plan – ob außergerichtliche Einigung, Ratenzahlung oder Insolvenzverfahren.

Außergerichtliche Einigung

In vielen Fällen lässt sich eine Insolvenz vermeiden: durch Verhandlungen mit Gläubigern, Stundungsvereinbarungen oder strukturierte Tilgungspläne. Wir begleiten Sie bei der Kommunikation mit Banken, Behörden und anderen Gläubigern und setzen rechtlich fundierte Lösungen um.

Insolvenzberatung für Privatpersonen

Ist eine Insolvenz unvermeidlich, beraten wir Sie zu Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz – inklusive Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Wir erklären Ablauf, Fristen und Pflichten und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Insolvenzberatung für Selbstständige und Unternehmen

Für Selbstständige und Unternehmen prüfen wir neben klassischen Insolvenzverfahren auch Sanierungsoptionen nach StaRUG, Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung. Ziel ist stets die bestmögliche Lösung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Realität.

Häufige Fragen

Fragen zu Schuldnerberatung

Sachliche Antworten auf die häufigsten Fragen.

Eine Kontopfändung führt oft dazu, dass Betroffene plötzlich nicht mehr frei über ihr Konto verfügen können. Miete, Strom, Versicherungen oder laufende Lebenshaltungskosten können dadurch gefährdet sein. Wichtig ist deshalb, sofort zu handeln und die Pfändung nicht einfach abzuwarten.

Zunächst sollte geprüft werden, welcher Gläubiger die Pfändung veranlasst hat, auf welcher Forderung sie beruht und ob der titulierte Betrag richtig ist. Gleichzeitig sollte das betroffene Konto möglichst schnell in ein Pfändungsschutzkonto, also ein P-Konto, umgewandelt werden. Dadurch wird ein gesetzlicher Grundfreibetrag geschützt. Bestehen Unterhaltspflichten, gehen Kindergeld oder Sozialleistungen ein oder liegen besondere Belastungen vor, kann ein erhöhter Freibetrag in Betracht kommen.

In vielen Fällen reicht die bloße Einrichtung eines P-Kontos nicht aus. Es muss zusätzlich geprüft werden, ob eine Bescheinigung über höhere Freibeträge benötigt wird, ob beim Vollstreckungsgericht ein Antrag zu stellen ist oder ob mit dem Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden kann. Ziel ist es, den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern und zugleich eine tragfähige Lösung mit den Gläubigern zu entwickeln.

Eine natürliche Person kann von ihrer Bank verlangen, dass ein bestehendes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird; das P-Konto dient dem Schutz von Guthaben bei Kontopfändung.

Ein P-Konto ist sinnvoll, sobald eine Kontopfändung bereits besteht oder konkret droht. Das gilt besonders dann, wenn auf dem Konto Gehalt, Rente, Sozialleistungen, Kindergeld oder sonstige regelmäßige Einnahmen eingehen. Ohne P-Konto kann eine Pfändung dazu führen, dass auch dringend benötigte Beträge zunächst blockiert werden.

Das P-Konto ist kein Schuldenerlass und beendet die Pfändung nicht. Es sorgt aber dafür, dass ein gesetzlich geschützter Betrag für den Lebensunterhalt verfügbar bleibt. Bei weiteren unterhaltsberechtigten Personen oder bestimmten Sozialleistungen kann der geschützte Betrag erhöht werden. Dafür werden regelmäßig Nachweise oder Bescheinigungen benötigt.

Wichtig ist auch: Ein P-Konto sollte nicht erst dann eingerichtet werden, wenn bereits alle Zahlungen blockiert sind. Wer Mahnbescheide, Vollstreckungsandrohungen oder Schreiben von Gerichtsvollziehern erhält, sollte frühzeitig prüfen lassen, ob eine Umwandlung erforderlich ist. So lassen sich unnötige Zahlungsschwierigkeiten vermeiden.

Grundsätzlich kann jeder Schuldner selbst mit seinen Gläubigern eine Ratenzahlung vereinbaren. Eine solche Vereinbarung kann sinnvoll sein, wenn die Forderung berechtigt ist, die monatliche Rate realistisch gezahlt werden kann und dadurch weitere Vollstreckungsmaßnahmen verhindert werden.

Wichtig ist jedoch, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht vorschnell unterschrieben wird. Häufig enthalten solche Vereinbarungen Anerkenntnisse, zusätzliche Kosten, Zinsregelungen oder Klauseln, die bei einer einzigen verspäteten Zahlung die gesamte Forderung wieder fällig stellen. Außerdem sollte immer geklärt werden, ob laufende Pfändungen ruhend gestellt oder zurückgenommen werden und wie mit weiteren Zinsen und Vollstreckungskosten umgegangen wird.

Eine gute Ratenzahlungsvereinbarung sollte schriftlich festhalten: die genaue Forderungshöhe, die monatliche Rate, den Beginn der Zahlung, den Umgang mit Zinsen und Kosten sowie die Verpflichtung des Gläubigers, während ordnungsgemäßer Zahlung keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen zu betreiben. Bei mehreren Gläubigern ist besondere Vorsicht geboten, weil eine Zahlung an nur einen Gläubiger die Gesamtsituation verschlechtern kann.

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