Unternehmensgründung

Schritt für Schritt: Ablauf einer GmbH-Gründung in NRW

Von Dr. jur. Raimonda Kraemer, LL.M. 8 Min. Lesezeit

Von der Firmenwahl bis zur Handelsregistereintragung: der vollständige Ablauf einer GmbH-Gründung in Nordrhein-Westfalen.

Die Gründung einer GmbH folgt einem klaren, formgebundenen Ablauf. Wer die Schritte und ihre Reihenfolge kennt, vermeidet Verzögerungen durch Formfehler und kann den Start zügig planen. Der folgende Überblick beschreibt den typischen Ablauf in NRW.

1. Vorbereitung: Firma, Gegenstand, Gesellschafter

Am Anfang stehen Firmenname (Firma), Unternehmensgegenstand und die Klärung der Gesellschafter- und Geschäftsführerstruktur. Eine Voranfrage bei der zuständigen IHK kann helfen, die Zulässigkeit des Firmennamens frühzeitig zu prüfen.

2. Gesellschaftsvertrag (Satzung)

Der Gesellschaftsvertrag ist das Herzstück. Bei einfachen Standardgründungen ist das Musterprotokoll möglich; bei mehreren Gesellschaftern oder individuellen Regelungen empfiehlt sich ein individueller Vertrag mit Regelungen zu Stimmrechten, Gewinnverteilung und Ausscheiden.

3. Notarielle Beurkundung

Gesellschaftsvertrag und Gründung werden notariell beurkundet. Der Notar bestellt die Geschäftsführung, beurkundet die Gesellschafterliste und bereitet die Handelsregisteranmeldung vor.

4. Stammkapital einzahlen

Nach Beurkundung wird das Geschäftskonto eröffnet und das Stammkapital eingezahlt – bei der GmbH mindestens 25.000 €, wovon zur Anmeldung in der Regel mindestens die Hälfte (12.500 €) eingezahlt sein muss. Der Einzahlungsnachweis ist für die Anmeldung erforderlich.

5. Handelsregistereintragung

Der Notar meldet die GmbH elektronisch beim Handelsregister (Amtsgericht) an. Erst mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person. Davor handelt es sich um eine Vor-GmbH mit besonderen Haftungsfolgen.

6. Anmeldungen nach der Gründung

  • Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt
  • Steuerliche Erfassung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
  • Mitgliedschaft bei der IHK / ggf. Handwerkskammer
  • Anmeldung von Mitarbeitern (Betriebsnummer, Sozialversicherung)

Hinweis: Bearbeitungszeiten variieren je nach Amtsgericht. Eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen verkürzt den Prozess erheblich.

Dr. jur. Raimonda Kraemer, LL.M. – Wirtschaftsberatung Düsseldorf

Autorin

Dr. jur. Raimonda Kraemer, LL.M.

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