Insolvenz und Schulden

Kontopfändung: Was tun? Sofortmaßnahmen und Freibeträge

Von Dr. jur. Raimonda Kraemer, LL.M. 9 Min. Lesezeit

Eine Kontopfändung blockiert oft plötzlich das Girokonto. Welche Schritte sofort nötig sind – von der Forderungsprüfung bis zum Pfändungsschutzkonto.

Warten Sie bei einer Kontopfändung nicht ab: Miete, Strom, Versicherungen und laufende Lebenshaltungskosten können akut gefährdet sein. Je früher gehandelt wird, desto besser lassen sich Freibeträge sichern und eine tragfähige Lösung entwickeln.

Eine Kontopfändung trifft viele Betroffene unvorbereitet. Plötzlich ist das Girokonto gesperrt oder nur noch eingeschränkt nutzbar – obwohl Gehalt, Rente oder Sozialleistungen weiter eingehen. Miete, Strom, Versicherungen und der tägliche Bedarf geraten ins Wanken. Entscheidend ist, die Situation schnell einzuordnen und die gesetzlichen Schutzmechanismen zu nutzen, beiläufiges Abwarten verschlimmert die Lage in der Regel.

Was eine Kontopfändung bedeutet

Bei der Kontopfändung greift ein Gläubiger auf ein tituliertes Guthaben zu (§ 840 ff. ZPO). Voraussetzung ist in der Regel ein Vollstreckungstitel – etwa ein Mahnbescheid, ein Urteil oder ein notarieller Vergleich. Der Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht übermittelt der Bank eine Pfändungs- und Überweisungsanordnung. Die Bank darf dann nur noch den gesetzlich geschützten Freibetrag an den Kontoinhaber auszahlen; alles darüber hinaus wird dem Gläubiger zugeführt.

Wichtig: Eine Kontopfändung beendet die Schuld nicht. Sie ist ein Vollstreckungsschritt. Gleichzeitig bleibt der Schuldner verpflichtet, die zugrunde liegende Forderung zu prüfen – ist sie berechtigt, tituliert und in der Höhe korrekt?

Sofort-Checkliste: die ersten Schritte

  • Pfändungsmitteilung und Unterlagen sichten: Welcher Gläubiger, welcher Betrag, welches Gericht?
  • Prüfen, ob die Forderung berechtigt und tituliert ist – Widerspruch nur bei konkreten Anhaltspunkten
  • Girokonto unverzüglich in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen
  • Erhöhten Freibetrag prüfen (Unterhaltspflichten, Kindergeld, bestimmte Sozialleistungen)
  • Mit dem Gläubiger über Ratenzahlung oder Stundung sprechen – schriftlich und vorsichtig
  • Bei mehreren Gläubigern Gesamtplan statt Einzelzahlung an nur einen Gläubiger erwägen

P-Konto einrichten: der wichtigste Schutz

Jede natürliche Person kann verlangen, dass die Bank ein bestehendes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto führt (§ 850k ZPO). Das P-Konto schützt einen gesetzlichen Grundfreibetrag – aktuell 1.555,00 Euro monatlich, ab 1. Juli 2026 1.587,40 Euro. Der Schutz gilt automatisch; für höhere Freibeträge wegen Unterhaltspflichten ist eine Bescheinigung nötig. Ausführlich erklären wir das in unserem Ratgeber zum Pfändungsschutzkonto.

Erhöhte Freibeträge sichern

Bestehen Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder anderen Angehörigen, erhöht sich der geschützte Betrag – für die erste unterhaltsberechtigte Person derzeit um 585,23 Euro monatlich, für die zweite bis fünfte Person jeweils um 326,04 Euro (ab 1. Juli 2026: 597,42 Euro bzw. 332,83 Euro). Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen sind unter Voraussetzungen besonders geschützt (§ 850i ZPO). Dafür brauchen Sie Nachweise oder eine Bescheinigung über höhere Freibeträge, die Sie bei anerkannten Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern oder der Familienkasse erhalten können.

Reicht die bloße P-Konto-Umwandlung nicht aus, kann beim Vollstreckungsgericht ein Antrag auf Festsetzung höherer Freibeträge gestellt werden. Die Bank ist verpflichtet, bescheinigte Freibeträge umzusetzen – in der Regel ab dem zweiten Geschäftstag nach Vorlage der Bescheinigung.

Forderung prüfen, Widerspruch und Vergleich

Nicht jede Pfändung ist rechtlich wasserdicht. Prüfen lassen sich: Liegt ein gültiger Titel vor? Stimmt die Forderungshöhe? Wurden Zahlungen bereits angerechnet? Besteht Verjährung? Ein pauschaler Widerspruch ohne Prüfung ist selten sinnvoll – gezielter Widerspruch oder Klage auf Feststellung der Unzulässigkeit kann aber angezeigt sein.

Parallel dazu lohnt sich die Verhandlung mit dem Gläubiger: Kann eine Ratenzahlung vereinbart werden? Wird die Vollstreckung ruhend gestellt? Welche Zinsen und Kosten laufen weiter? Unser Ratgeber zur Ratenzahlung mit Gläubigern zeigt, welche Klauseln Sie vermeiden sollten.

Mehrere Gläubiger: nicht nur einen bedienen

Wer bei Kontopfändung nur einen Gläubiger bedient, während andere weiter vollstrecken, verschlechtert die Gesamtsituation oft. Besser ist ein strukturierter Plan für alle Forderungen – etwa im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung oder als Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens. Welche Wege dafür infrage kommen, hängt von Einkommen, Vermögen und Gläubigerzahl ab.

Wann professionelle Schuldnerberatung sinnvoll ist

Eine Kontopfändung ist selten ein isoliertes Problem. Häufig stehen mehrere Forderungen, laufende Mahnverfahren oder drohende weitere Pfändungen im Hintergrund. Dann hilft eine strukturierte Beratung: Gläubigerübersicht, Freibetragsoptimierung, Vergleichsverhandlung oder Einordnung, ob Verbraucher- oder Regelinsolvenz in Betracht kommt. Ziel ist immer derselbe: den Lebensunterhalt sichern und eine dauerhaft tragfähige Lösung entwickeln.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bei akuter Kontopfändung sollten Sie zeitnah handeln und Ihre konkrete Situation prüfen lassen.

Dr. jur. Raimonda Kraemer, LL.M. – Wirtschaftsberatung Düsseldorf

Autorin

Dr. jur. Raimonda Kraemer, LL.M.

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