Deutsch-litauisches Recht

Die EuRAG-Doppelqualifikation – Vorteil bei DE-LT-Mandaten

Von Dr. jur. Raimonda Kraemer, LL.M. 7 Min. Lesezeit

Was die Zulassung als europäische Rechtsanwältin nach § 2 EuRAG bedeutet – und warum sie bei deutsch-litauischen Mandaten ein echter Vorteil ist.

Das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) setzt europäische Richtlinien um, die Anwältinnen und Anwälten aus EU-Mitgliedstaaten die Berufsausübung in Deutschland ermöglichen. § 2 EuRAG regelt die Aufnahme in eine deutsche Rechtsanwaltskammer – die Grundlage einer echten Doppelqualifikation.

Was bedeutet die Zulassung nach § 2 EuRAG?

Eine im Herkunftsstaat – hier Litauen – zugelassene Anwältin kann sich unter ihrer ursprünglichen Berufsbezeichnung in Deutschland niederlassen und ist nach Aufnahme in eine deutsche Rechtsanwaltskammer berechtigt, deutsches Recht zu beraten. Sie unterliegt dabei dem deutschen Berufsrecht (BRAO, BORA).

Der praktische Vorteil bei DE-LT-Mandaten

Bei grenzüberschreitenden Mandaten zwischen Deutschland und Litauen entfällt die Schnittstelle zwischen zwei Kanzleien: Vertragsgestaltung, Korrespondenz und Forderungsdurchsetzung erfolgen aus einer Hand, in beiden Sprachen und mit Kenntnis beider Rechtsordnungen. Das spart Zeit, reduziert Übersetzungs- und Abstimmungsrisiken und erhöht die Rechtssicherheit.

Typische Einsatzfelder

  • Markteintritt und Expansion litauischer Unternehmen in Deutschland (und umgekehrt)
  • Grenzüberschreitende Liefer- und Vertriebsverträge
  • Durchsetzung von Forderungen im EU-Raum
  • Streitbeilegung mit Bezug zu beiden Jurisdiktionen

Hinweis: Der Beitrag beschreibt die Grundlagen und ersetzt keine Beratung im konkreten Mandat.

Dr. jur. Raimonda Kraemer, LL.M. – Wirtschaftsberatung Düsseldorf

Autorin

Dr. jur. Raimonda Kraemer, LL.M.

Geschäftsführerin

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