Deutsch-litauisches Recht

Verträge im deutsch-litauischen Geschäftsverkehr absichern

Von Dr. jur. Raimonda Kraemer, LL.M. 8 Min. Lesezeit

Rechtswahl, Gerichtsstand, Sprache: Worauf es bei Verträgen zwischen deutschen und litauischen Partnern ankommt.

Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen Deutschland und Litauen bieten große Chancen – und bergen besondere rechtliche Fallstricke. Welches Recht gilt, welches Gericht entscheidet und in welcher Sprache der Vertrag verbindlich ist, sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Vier Stellschrauben sind entscheidend.

Rechtswahlklauseln: deutsches oder litauisches Recht?

Innerhalb der EU können Vertragsparteien das anwendbare Recht grundsätzlich frei wählen (Art. 3 der Rom-I-Verordnung). Eine ausdrückliche Rechtswahlklausel schafft Klarheit darüber, nach welcher Rechtsordnung der Vertrag auszulegen ist. Fehlt sie, bestimmt sich das anwendbare Recht nach Art. 4 Rom-I – bei Kaufverträgen etwa nach dem Sitz des Verkäufers. Bei Warenkäufen ist zudem zu beachten, dass das UN-Kaufrecht (CISG) automatisch gilt, sofern es nicht ausdrücklich abbedungen wird.

Gerichtsstand und Schiedsklauseln

Ebenso wichtig wie die Rechtswahl ist die Frage, wo gestritten wird. Eine Gerichtsstandsvereinbarung nach der Brüssel-Ia-Verordnung legt fest, welches staatliche Gericht zuständig ist; Urteile sind innerhalb der EU grundsätzlich gegenseitig vollstreckbar. Alternativ kann eine Schiedsklausel sinnvoll sein: Schiedssprüche sind dank des New Yorker Übereinkommens international gut durchsetzbar und das Verfahren ist vertraulich – allerdings oft kostenintensiver.

Sprachfassungen und ihre Tücken

Wird ein Vertrag zweisprachig geschlossen, sollte eine Klausel festlegen, welche Sprachfassung im Zweifel maßgeblich ist. Andernfalls drohen Auslegungskonflikte, wenn deutsche und litauische Fassung voneinander abweichen. Juristische Begriffe lassen sich selten eins zu eins übersetzen – eine fachkundige Prüfung beider Fassungen beugt Missverständnissen vor.

Zahlungssicherung im grenzüberschreitenden Handel

Zur Absicherung von Zahlungen bieten sich Instrumente wie Vorkasse, Anzahlungen, Eigentumsvorbehalt, Bürgschaften oder Akkreditive an. Für unbestrittene Forderungen steht zudem das Europäische Mahnverfahren zur Verfügung, das eine effiziente grenzüberschreitende Durchsetzung erlaubt. Welche Sicherung passt, hängt von Volumen, Branche und der Bonität des Partners ab.

Checkliste für DE-LT-Verträge

  • Ausdrückliche Rechtswahlklausel (deutsches oder litauisches Recht)
  • Klarer Gerichtsstand oder Schiedsklausel
  • Bei Warenkauf: bewusste Entscheidung über das UN-Kaufrecht (CISG)
  • Maßgebliche Sprachfassung festlegen
  • Passende Zahlungssicherung vereinbaren

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Durch die Doppelqualifikation in beiden Rechtsordnungen begleiten wir deutsch-litauische Verträge aus einer Hand.

Dr. jur. Raimonda Kraemer, LL.M. – Wirtschaftsberatung Düsseldorf

Autorin

Dr. jur. Raimonda Kraemer, LL.M.

Geschäftsführerin

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