Schwerpunkt · Prävention

Unternehmens-Check und Krisenprävention

Viele Unternehmenskrisen entstehen nicht plötzlich. Fehlende Liquiditätsplanung, nicht erkannte Kostensteigerungen, hohe Verbindlichkeiten oder wirtschaftlich ungünstige Strukturen entwickeln sich häufig über Monate oder Jahre.

Definition

Erkennen, wo Ihr Unternehmen wirklich steht – bevor aus Schwachstellen eine Krise wird.

Warum gerade kleine und mittlere Unternehmen betroffen sind

Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sind oft betroffen. Gute fachliche Kenntnisse allein reichen jedoch nicht aus, wenn die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens nicht laufend überprüft wird.

Was wir prüfen

Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens und zeigen auf, wo Handlungsbedarf besteht. Wir prüfen insbesondere:

  • BWA und wirtschaftliche Entwicklung
  • Liquidität und laufende Zahlungsverpflichtungen
  • Kostenstruktur und Rentabilität
  • Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Finanzierungen und Kapitaldienst
  • wirtschaftliche Auswirkungen bestehender Unternehmensstrukturen
  • erkennbare Krisen- und Haftungsrisiken

Ziel: Fehlentwicklungen früh erkennen

Ziel ist es, wirtschaftliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, bevor aus einzelnen Problemen eine ernsthafte Unternehmenskrise entsteht.

Häufige Fragen

Fragen zu Unternehmens-Check und Krisenprävention

Sachliche Antworten auf die häufigsten Fragen.

Die Kosten einer Erstberatung hängen vom Umfang des Falls, der Zahl der Unterlagen und der rechtlichen oder wirtschaftlichen Komplexität ab. Eine einfache erste Einschätzung ist etwas anderes als die Prüfung zahlreicher Gläubigerunterlagen, Verträge, Vollstreckungsmaßnahmen oder gesellschaftsrechtlicher Dokumente.

Vor Beginn der Beratung sollte deshalb transparent geklärt werden, welche Kosten entstehen und was Gegenstand der Erstberatung ist. Bei Verbrauchern ist die Vergütung für ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch gesetzlich begrenzt; § 34 RVG nennt hierfür eine Höchstgebühr von 190 Euro, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Hinzu kommen kann Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Bei Selbständigen, Unternehmern und Gesellschaften empfiehlt sich regelmäßig eine individuelle Vergütungsvereinbarung, insbesondere wenn betriebswirtschaftliche, insolvenzrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Fragen zusammen geprüft werden müssen. Eine seriöse Erstberatung sollte am Ende zumindest klären, ob akuter Handlungsbedarf besteht, welche Risiken drohen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Eine außergerichtliche Einigung ist sinnvoll, wenn eine realistische Möglichkeit besteht, mit den Gläubigern eine tragfähige Lösung zu erreichen. Das kann eine Ratenzahlung, eine Einmalzahlung, ein Teilverzicht, eine Stundung oder ein umfassender Schuldenbereinigungsplan sein.

Besonders sinnvoll ist eine außergerichtliche Einigung, wenn Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, aus dem den Gläubigern ein nachvollziehbares Angebot gemacht werden kann. Auch wenn eine Insolvenz vermieden werden soll, kann ein strukturierter Vergleich der bessere Weg sein. Voraussetzung ist aber, dass alle wesentlichen Gläubiger bekannt sind und die angebotene Lösung dauerhaft eingehalten werden kann.

Bei Verbraucherinsolvenz ist der außergerichtliche Einigungsversuch regelmäßig sogar gesetzlich vorgeschaltet. Scheitert der Versuch, kann dies Grundlage für den späteren Insolvenzantrag sein. Betreibt ein Gläubiger nach Aufnahme der Verhandlungen die Zwangsvollstreckung, gilt der Einigungsversuch unter den Voraussetzungen des § 305a InsO als gescheitert.

Nicht sinnvoll ist eine außergerichtliche Einigung, wenn die angebotenen Raten nur kurzfristig zahlbar sind, wesentliche Gläubiger unbekannt bleiben oder einzelne Gläubiger durch Einzelzahlungen bevorzugt werden, während die übrigen Schulden weiter anwachsen. Dann sollte geprüft werden, ob ein geordnetes Insolvenzverfahren der ehrlichere und wirtschaftlich sinnvollere Weg ist.

Beratung zu Unternehmens-Check und Krisenprävention

Senden Sie uns Ihre aktuelle BWA und eine kurze Beschreibung Ihres Unternehmens. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, wo Ihr Unternehmen wirtschaftlich steht und ob Handlungsbedarf besteht.

Erstgespräch