Unternehmenssanierung
StaRUG, Schutzschirm und Eigenverwaltung – Wege aus der Krise, oft ohne Insolvenz.
Fortführungsprognose
Eine rechnerische Unterdeckung in der Bilanz führt nicht automatisch zur Insolvenzantragspflicht.
Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG
§ 1 StaRUG verpflichtet die Geschäftsleitung haftungsbeschränkter Unternehmen, fortlaufend über bestandsgefährdende Entwicklungen zu wachen.
Frühwarnzeichen einer Unternehmenskrise und rechtliche Handlungsoptionen
Liquiditätsengpässe, gekündigte Kreditlinien, stockende Zahlungen: Warnsignale früh erkennen und rechtssicher reagieren.
Schutzschirmverfahren vs. Eigenverwaltung – die Unterschiede
Beide Verfahren erhalten die Leitung im Unternehmen. Wo liegen die Voraussetzungen und Unterschiede?
StaRUG erklärt: Sanierung ohne Insolvenz
Das StaRUG ermöglicht Unternehmen die Restrukturierung außerhalb der Insolvenz. Was das Gesetz leistet – und wann es greift.
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