Schuldnerberatung · Düsseldorf

Schuldnerberatung in Düsseldorf Schuldenfrei werden – mit oder ohne Insolvenz.

Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihren Gläubigern, sichern Ihr Existenzminimum bei Pfändungen und finden den Weg, der zu Ihrer Situation passt – vertraulich, mit einer festen Ansprechpartnerin und einem Termin innerhalb weniger Tage.

  • Google-Bewertung 5,0 – 57 Rezensionen
  • Mo–Fr 9–18 Uhr, Rückruf zur Terminvereinbarung
  • Beratung persönlich in Düsseldorf und Köln
  • Deutsch · English · Русский · Lietuvių

Für Ratsuchende aus Düsseldorf, Neuss, Ratingen, Meerbusch, Hilden, Mettmann und dem Kreis Mettmann – und nicht nur aus NRW.

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Sie müssen nicht warten, bis es schlimmer wird.

Die meisten Menschen kommen zu spät zur Schuldnerberatung – aus Scham, aus Angst oder weil sie hoffen, dass es sich von allein regelt. Je früher Sie handeln, desto mehr Wege stehen offen.

  • Mahnungen und Inkassoschreiben stapeln sich
  • Konto oder Lohn wird gepfändet
  • Der Gerichtsvollzieher hat sich angekündigt
  • Kredite, Dispo und Ratenkäufe sind nicht mehr tragbar
  • Miet-, Strom- oder Steuerschulden
  • Vermögensauskunft oder Haftbefehl droht
  • Die Selbstständigkeit ist gescheitert – die Schulden bleiben
  • Sie haben den Überblick verloren und schlafen schlecht
Kostenloser Schulden-Check

Acht Fragen – eine erste Einschätzung, welche Wege für Sie in Betracht kommen.

Keine Registrierung, keine Kontaktdaten. Der Check zeigt Ihnen, in welche Richtung es gehen könnte – außergerichtliche Einigung, Verbraucher- oder Regelinsolvenz – und worauf Sie jetzt achten sollten. Welcher Weg tatsächlich der richtige ist, klären wir ausschließlich persönlich und individuell im Gespräch in Köln oder Düsseldorf.

1 Wie hoch sind Ihre Schulden insgesamt?

Eine Schätzung genügt – Kredite, Dispo, Inkasso, Finanzamt, alles zusammen.

2 Wie viele Gläubiger haben Sie?

Jede Firma, Bank oder Behörde, die Geld von Ihnen fordert, zählt einmal.

3 Was beschreibt Ihre Situation am besten?

Davon hängt ab, welches Verfahren überhaupt in Frage kommt.

4 Wie hoch ist Ihr monatliches Nettoeinkommen?

Lohn, Rente oder Leistungen – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben.

5 Für wie viele Personen zahlen Sie Unterhalt oder leben mit ihnen im Haushalt?

Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder erhöhen Ihren Pfändungsfreibetrag.

6 Läuft bereits eine Pfändung oder Vollstreckung?
7 Gibt es Vermögen oder mögliche Unterstützung?

Das entscheidet oft, ob eine Einigung ohne Insolvenz realistisch ist.

8 Was ist Ihnen am wichtigsten?
Bitte alle acht Fragen beantworten.
Zwei Wege in die Schuldenfreiheit

Ohne Insolvenz – oder mit Insolvenz. Wir finden den richtigen Weg.

Im Erstgespräch prüfen wir, welcher Weg für Sie wirtschaftlich und rechtlich der bessere ist. Beide führen zum Ziel – der Unterschied liegt in Dauer, Kosten und Folgen.

Weg 1

Außergerichtliche Einigung – ohne Insolvenz

Wir verhandeln mit allen Gläubigern einen Vergleich: eine bezahlbare monatliche Rate oder eine Einmalzahlung gegen Verzicht auf den Rest. Kein Gericht, kein Insolvenzverwalter, kein Eintrag in die Insolvenzbekanntmachungen.

  • Teilerlass der Schulden häufig möglich – je nach Gläubigerstruktur und Angebot
  • Ratenlaufzeit frei verhandelbar, oft 12–36 Monate
  • Immobilie, Auto und Selbstständigkeit bleiben in der Regel erhalten
  • Keine Obliegenheiten, keine Wohlverhaltensphase
  • Vollständige Kommunikation mit Gläubigern über uns

Geeignet, wenn: Sie regelmäßiges Einkommen, Rücklagen oder Unterstützung aus der Familie haben, die Gläubigerzahl überschaubar ist und Sie eine Insolvenz vermeiden möchten.

Weg 2

Insolvenzverfahren – in 3 Jahren schuldenfrei

Scheitert die Einigung oder ist sie von vornherein aussichtslos, führt das Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren zur Restschuldbefreiung. Seit der Reform 2020 werden Sie nach drei Jahren von Ihren Restschulden befreit – unabhängig davon, wie viel Sie zurückzahlen konnten.

  • Restschuldbefreiung nach 3 Jahren (§ 287 Abs. 2 InsO)
  • Sofortiger Vollstreckungsschutz mit Eröffnung des Verfahrens
  • Wir führen den gesetzlich vorgeschriebenen Einigungsversuch durch und bereiten den Antrag vollständig vor
  • Stundung der Verfahrenskosten bei geringem Einkommen (§ 4a InsO)
  • Begleitung durch das gesamte Verfahren bis zur Restschuldbefreiung

Geeignet, wenn: Ihr Einkommen für einen Vergleich nicht ausreicht, die Gläubiger nicht kooperieren oder Sie einen klaren, gesetzlich abgesicherten Zeitplan wollen.

Unsere Leistungen

Alles rund um Schulden, Pfändung und Insolvenz – aus einer Hand.

Juristische und wirtschaftliche Beratung für Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmer in Köln und Düsseldorf – die Einschätzung online, die Beratung persönlich.

Außergerichtliche Einigung

Verhandlung von Vergleichen, Ratenplänen und Stundungen mit Banken, Inkassobüros, Finanzamt und Krankenkassen – mit dem Ziel Teilerlass und bezahlbare Rate.

Ratgeber lesen

Verbraucherinsolvenz

Für Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose und ehemals Selbstständige: Einigungsversuch, Bescheinigung, Antrag, Begleitung bis zur Restschuldbefreiung nach 3 Jahren.

Restschuldbefreiung erklärt

Regelinsolvenz für Selbstständige

Insolvenz bei laufender oder beendeter Selbstständigkeit, Freigabe der Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Umgang mit Finanzamt, Sozialversicherung und persönlicher Haftung.

Ablauf ansehen

Kontopfändung & P-Konto

Sofortmaßnahmen bei Kontopfändung, Umwandlung in ein P-Konto, Erhöhung des Freibetrags, Anträge beim Vollstreckungsgericht. P-Konto-Bescheinigung online bestellbar – Zustellung per Post.

Bescheinigung bestellen

Lohn- und Gehaltspfändung

Prüfung der Pfändungsberechnung des Arbeitgebers, Berücksichtigung von Unterhaltspflichten, Schutz von Zulagen und Sonderzahlungen, Antrag auf Erhöhung des Freibetrags.

Pfändbaren Betrag berechnen

Immobilie behalten

Strategien für Eigentümer: Verhandlung mit der finanzierenden Bank, Vermeidung der Zwangsversteigerung, Vergleich oder Insolvenzplan zum Erhalt des Eigenheims.

Situation schildern

Inkasso & Mahnverfahren

Abwehr überhöhter Inkassokosten, Widerspruch gegen Mahnbescheide, Prüfung von Verjährung und Titeln, Stopp unberechtigter Forderungen.

Schreiben prüfen lassen

Schulden & Gläubiger ermitteln

Sie wissen nicht mehr, wem Sie was schulden? Wir ermitteln alle Gläubiger über Auskunfteien, Schuldnerverzeichnis und Forderungsaufstellungen und erstellen eine vollständige Übersicht.

Gläubigerliste-Vorlage

Umschuldung & Haushaltsplan

Prüfung, ob eine Umschuldung sinnvoll ist, Analyse von Einnahmen und Ausgaben, realistische Haushaltsplanung als Grundlage jeder Einigung.

Checkliste ansehen

Miet-, Strom- und Steuerschulden

Abwendung von Kündigung, Räumung und Stromsperre; Ratenvereinbarungen und Stundung mit Vermieter, Versorger und Finanzamt.

Dringende Hilfe anfragen

Gerichtsvollzieher & Vermögensauskunft

Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher kommt oder die Vermögensauskunft ansteht? Fristen, Haftbefehlsgefahr, Schutz von Hausrat und Fahrzeug – wir handeln vor dem Termin.

Vor dem Termin beraten lassen

Unternehmer & Geschäftsführer

Sanierung nach StaRUG, Eigenverwaltung, Schutzschirm, Insolvenzantragspflicht und Haftungsvermeidung – wenn nicht nur Sie, sondern auch Ihr Unternehmen betroffen ist.

Unternehmenssanierung
So läuft es ab

Vom ersten Gespräch bis zur Schuldenfreiheit – so arbeiten wir.

Klar, planbar und ohne Überraschungen – Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo Sie stehen.

  1. 01

    Kontaktaufnahme

    Sie machen den Schulden-Check online oder fragen direkt einen Termin an. Wir prüfen Ihren Wunschtermin und bestätigen ihn in der Regel innerhalb eines Werktags – für ein persönliches Gespräch in Köln oder Düsseldorf.

  2. 02

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir verschaffen uns gemeinsam den Überblick: Schulden, Gläubiger, Einkommen, laufende Pfändungen. Sie erhalten sofort umsetzbare Tipps (z. B. zum P-Konto) und eine klare Empfehlung, welcher Weg passt.

  3. 03

    Wir übernehmen

    Ab Mandatserteilung läuft der gesamte Schriftverkehr über uns. Wir ermitteln die exakten Forderungshöhen, erstellen den Schuldenbereinigungsplan und verhandeln mit allen Gläubigern – oder bereiten den Insolvenzantrag vollständig vor.

  4. 04

    Entschuldung

    Entweder zahlen Sie den vereinbarten Vergleich in Raten und sind danach schuldenfrei – oder das Insolvenzgericht erteilt Ihnen nach drei Jahren die Restschuldbefreiung. Wir bleiben bis zum Schluss an Ihrer Seite.

Kostenloser Pfändungsrechner 2026/2027

Wie viel von Ihrem Einkommen darf gepfändet werden?

Berechnen Sie in Sekunden Ihren Pfändungsfreibetrag nach § 850c ZPO – auf Basis der seit dem 1. Juli 2026 gültigen Pfändungsfreigrenzen. Dieselben Werte gelten in der Wohlverhaltensphase der Insolvenz.

Bereinigtes Netto nach Steuern und Sozialabgaben. Kindergeld, die Hälfte der Überstundenvergütung sowie übliches Urlaubs-/Weihnachtsgeld sind unpfändbar und werden vorher abgezogen (§ 850a ZPO).
Ehegatte/Lebenspartner und Kinder, denen Sie tatsächlich Unterhalt leisten (Bar- oder Naturalunterhalt).

Ihr Ergebnis

Ihr persönlicher Freibetrag
–
Monatlich pfändbar
–
Bleibt Ihnen zum Leben
–

Unverbindliche Orientierung nach § 850c ZPO und der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80), gültig 1.7.2026–30.6.2027: Grundfreibetrag 1.587,40 €, +597,42 € für die erste und +332,83 € für jede weitere unterhaltsberechtigte Person; Einkommen über 4.866,30 € ist voll pfändbar. Maßgeblich ist im Einzelfall die amtliche Tabelle.

P-Konto: Sockelbetrag 1.590 € monatlich, höherer Freibetrag nur mit Bescheinigung.

Service · P-Konto-Bescheinigung

P-Konto-Bescheinigung online bestellen – Sie erhalten sie per Post.

Ihr P-Konto schützt automatisch nur 1.590 € im Monat. Wer Kinder hat, Unterhalt zahlt, Kindergeld oder Sozialleistungen erhält, hat Anspruch auf mehr – die Bank erhöht den Freibetrag aber nur gegen eine Bescheinigung nach § 903 ZPO. Wir prüfen Ihre Nachweise, stellen die Bescheinigung aus und schicken Ihnen das Original per Post.

35,70 € Festpreis inkl. 19 % USt (30,00 € netto) – Vorkasse per Überweisung, keine weiteren Kosten

So funktioniert es

  1. 1Formular ausfüllen und zahlungspflichtig bestellen.
  2. 235,70 € überweisen – die Bankverbindung erscheint nach der Bestellung und wird Ihnen per E-Mail bestätigt.
  3. 3Nachweise senden (Foto/Scan per E-Mail oder Kopie per Post): Kindergeldbescheid, Geburtsurkunden, Unterhaltstitel, Leistungsbescheide.
  4. 4Prüfung und Versand: Wenn Sie den vorzeitigen Beginn verlangen, versenden wir das unterschriebene Original innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zahlungseingang und Eingang der vollständigen Nachweise. Ohne dieses Verlangen beginnt die Bearbeitung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Sie legen die Bescheinigung Ihrer Bank vor. Die Bank berücksichtigt die Angaben der Bescheinigung ab dem zweiten auf die Vorlage folgenden Geschäftstag.

Welche Beträge bescheinigt werden können

  • Erhöhungsbetrag für jede unterhaltsberechtigte Person (Ehegatte, Kinder) – 597,42 € für die erste, 332,83 € für jede weitere
  • Kindergeld und vergleichbare Leistungen für Kinder
  • Laufende Sozialleistungen für Bedarfsgemeinschaften (z. B. Bürgergeld für Mitglieder des Haushalts)
  • Einmalige Sozialleistungen, Geldleistungen zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens
  • Nachzahlungen von Sozialleistungen – bei Nachzahlungen hängt der Schutz von Art und Höhe der Zahlung ab; in bestimmten Fällen ist ein Beschluss des Vollstreckungsgerichts erforderlich

Die Bescheinigung wird durch eine hierzu gesetzlich berechtigte Person oder Stelle ausgestellt. Diese wird auf der Bescheinigung angegeben. Kann keine Bescheinigung ausgestellt werden, erstatten wir den gezahlten Betrag vollständig.

Bestellung P-Konto-Bescheinigung

Nachweise senden Sie nach der Bestellung als Foto oder Scan an info@kanzlei-dr-jura-kraemer.com (Betreff: „P-Konto“ + Ihr Name) oder als Kopie per Post an unseren Standort Köln: Im Sionstal 3–5, 50678 Köln.

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

Gesamtpreis 35,70 € inkl. 19 % USt. Zahlung per Vorkasse (Überweisung). Versand kostenfrei innerhalb Deutschlands.

Vielen Dank für Ihre Bestellung. Bestellnummer: Bitte überweisen Sie 35,70 € auf folgendes Konto:
Kontoinhaberin: Dr. jur. Raimonda Kraemer GmbH
Bank: Deutsche Bank
IBAN: DE08 3707 0060 0336 5202 00 · BIC: DEUTDEDKXXX
Verwendungszweck: Wir versenden das unterschriebene Original innerhalb von drei Arbeitstagen, sobald Ihre Zahlung und die vollständigen Nachweise vorliegen. Ohne ausdrücklich verlangten vorzeitigen Beginn beginnt diese Frist erst, wenn zusätzlich die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Die Bestätigung mit allen Angaben und den Vertragsunterlagen als PDF haben wir Ihnen per E-Mail geschickt.
Für Selbstständige, Freiberufler und Geschäftsführer

Wenn Schulden und Unternehmen zusammenhängen, braucht es mehr als Verbraucherberatung.

Viele Schuldnerberatungen beraten nur Privatpersonen. Wir beraten Sie auch dann, wenn Steuerschulden, Sozialversicherungsbeiträge, Bürgschaften für die GmbH oder eine gescheiterte Selbstständigkeit die Ursache sind – und prüfen, ob sich das Unternehmen noch retten lässt.

Mehr zur Unternehmenssanierung
  • Regelinsolvenz mit Fortführung: Freigabe der selbstständigen Tätigkeit, damit Sie weiterarbeiten können.
  • Sanierung statt Insolvenz: Restrukturierung nach StaRUG, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren.
  • Haftung vermeiden: Insolvenzantragspflicht, Geschäftsführerhaftung, persönliche Bürgschaften und Sicherheiten.
  • Finanzamt und Sozialversicherung: Stundung, Erlass, Vollstreckungsaufschub, Verhandlung mit der Vollstreckungsstelle.
  • Grenzüberschreitend: Gläubiger oder Vermögen im EU-Ausland, insbesondere Litauen und Baltikum.
Kosten & Transparenz

Sie wissen vorher, was es kostet. Immer.

Wer Schulden hat, braucht keine weitere unkalkulierbare Rechnung. Deshalb arbeiten wir mit festen, vorab vereinbarten Vergütungen – ohne versteckte Gebühren, ohne Vereinsbeiträge, ohne Vermittlung an Dritte.

0 €

Erstgespräch

Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich – persönlich in Köln oder Düsseldorf. Sie gehen mit einer klaren Empfehlung nach Hause.

Festpreis

Außergerichtliche Einigung & Insolvenzvorbereitung

Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Festvergütung, abhängig von Gläubigerzahl und Aufwand. Ratenzahlung ist möglich.

Hilfe

Bei geringem Einkommen

Wir prüfen mit Ihnen Beratungshilfe über das Amtsgericht sowie die Stundung der Verfahrenskosten im Insolvenzverfahren (§ 4a InsO). Niemand bleibt wegen fehlender Mittel ohne Hilfe.

Warum Dr. jur. Kraemer

Was uns von anderen Schuldnerberatungen unterscheidet.

01

Juristisch & wirtschaftlich

Promovierte Juristin mit über 20 Jahren Erfahrung in Kölner Kanzleien und eigener Unternehmerlaufbahn. Wir denken Recht und Zahlen zusammen – das macht Verhandlungen mit Banken und Finanzamt erfolgreicher.

02

Eine Ansprechpartnerin

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie sprechen von Anfang bis Ende mit derselben Person, die Ihren Fall kennt.

03

Ohne Wartezeit

Öffentliche Beratungsstellen haben oft Wartezeiten von mehreren Monaten. Bei uns erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage einen Termin – bei Pfändungen sofort.

04

Vier Sprachen

Beratung auf Deutsch, Englisch, Russisch und Litauisch. Rechtliche Dokumente erklären wir so, dass Sie sie wirklich verstehen.

05

Auch für Unternehmer

Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer sind bei uns richtig – inklusive Sanierung, Haftungsfragen und grenzüberschreitenden Fällen.

06

Diskret & persönlich

Zwei zentrale Standorte in Köln und Düsseldorf. Wir beraten ausschließlich im persönlichen Gespräch – keine Massenabfertigung am Telefon. Absolute Vertraulichkeit ist selbstverständlich.

Bewertungen

Was Mandantinnen und Mandanten auf Google sagen.

Alle Bewertungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmensprofil und sind dort einsehbar. Stand: Oktober 2026.

Hilfsmittel & Downloads

Gut vorbereitet ins Erstgespräch.

Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller können wir handeln. Diese Vorlagen helfen Ihnen, den Überblick zu bekommen.

Gläubigerliste zum Ausfüllen

Tragen Sie alle Gläubiger, Aktenzeichen und Forderungen ein – auch geschätzte Beträge helfen.

Checkliste: Unterlagen

  • Alle Mahnungen, Inkasso- und Gerichtsschreiben
  • Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse
  • Lohn-/Gehaltsabrechnungen oder Bescheide (3 Monate)
  • Mietvertrag, Kreditverträge, Kontoauszüge
  • Unterhaltsnachweise, Kindergeldbescheid
  • Bei Selbstständigen: BWA, Steuerbescheide
Termin anfragen

Pfändungstabelle 2026/2027

Die amtliche Tabelle des Bundesministeriums der Justiz, gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.

Amtliche Bekanntmachung öffnen
Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Schulden und Insolvenz.

Sie erhalten einen vollständigen Überblick über Ihre Schulden, Gläubiger und Ihr pfändbares Einkommen. Wir übernehmen den gesamten Schriftverkehr mit Gläubigern und Inkassobüros, sichern Ihr Existenzminimum (P-Konto, Pfändungsschutz) und entwickeln einen realistischen Weg in die Schuldenfreiheit – außergerichtlich oder über ein Insolvenzverfahren. Sie müssen keine Gläubigeranrufe mehr entgegennehmen und wissen jederzeit, was der nächste Schritt ist.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit einer festen, planbaren Vergütung – ohne versteckte Kosten, Vereinsbeiträge oder Vermittlung an Dritte. Bei geringem Einkommen prüfen wir mit Ihnen Beratungshilfe und die Stundung der Verfahrenskosten nach § 4a InsO. Das Insolvenzverfahren selbst kann auch dann eröffnet werden, wenn Sie die Gerichtskosten nicht sofort aufbringen können.

Bei einer außergerichtlichen Einigung hängt die Dauer vom vereinbarten Zahlungsplan ab – häufig 12 bis 36 Monate, bei einer Einmalzahlung deutlich kürzer. Im Insolvenzverfahren wird die Restschuldbefreiung drei Jahre nach Eröffnung erteilt (§ 287 Abs. 2 InsO). Hinzu kommt die Vorbereitungszeit für Einigungsversuch und Antrag, in der Regel wenige Monate.

Zunächst sollte geprüft werden, welcher Gläubiger die Pfändung veranlasst hat, auf welcher Forderung sie beruht und ob der titulierte Betrag richtig ist. Gleichzeitig sollte das Konto so schnell wie möglich in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt werden – Ihre Bank ist dazu auf Verlangen verpflichtet. Damit ist ein Sockelbetrag von 1.590 € monatlich (Stand 1. Juli 2026) geschützt.

Bestehen Unterhaltspflichten, gehen Kindergeld oder Sozialleistungen ein oder liegen besondere Belastungen vor, kann ein erhöhter Freibetrag in Betracht kommen. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung oder einen Beschluss des Vollstreckungsgerichts – die Bescheinigung können Sie bei uns online bestellen. Parallel prüfen wir, ob mit dem Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung möglich ist, damit die Pfändung ruhend gestellt oder aufgehoben wird.

Ein P-Konto ist sinnvoll, sobald eine Kontopfändung besteht oder konkret droht – insbesondere wenn Gehalt, Rente, Sozialleistungen oder Kindergeld auf dem Konto eingehen. Das P-Konto ist kein Schuldenerlass und beendet die Pfändung nicht; es sorgt aber dafür, dass ein gesetzlich geschützter Betrag für den Lebensunterhalt verfügbar bleibt.

Wichtig: Der Pfändungsschutz wirkt erst ab der Umstellung und nicht rückwirkend. Wer Mahnbescheide, Vollstreckungsandrohungen oder Schreiben des Gerichtsvollziehers erhält, sollte deshalb frühzeitig umstellen. Jede Person darf nur ein P-Konto führen.

Grundsätzlich ja. Vorsicht ist aber geboten: Ratenzahlungsvereinbarungen enthalten häufig Schuldanerkenntnisse, zusätzliche Kosten, Zinsregelungen oder Klauseln, die bei einer einzigen verspäteten Zahlung die gesamte Forderung wieder fällig stellen. Bei mehreren Gläubigern kann eine Zahlung an nur einen Gläubiger die Gesamtsituation verschlechtern und einen späteren Gesamtvergleich erschweren.

Eine gute Vereinbarung hält schriftlich fest: die genaue Forderungshöhe, die Rate, den Beginn, den Umgang mit Zinsen und Kosten sowie die Verpflichtung des Gläubigers, während ordnungsgemäßer Zahlung nicht zu vollstrecken. Lassen Sie sich vor der Unterschrift beraten.

Die Verbraucherinsolvenz (§§ 304 ff. InsO) gilt für Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose sowie für ehemals Selbstständige mit überschaubaren Verhältnissen – weniger als 20 Gläubiger und keine Forderungen aus früheren Arbeitsverhältnissen (z. B. Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter). Aktiv Selbstständige und alle anderen durchlaufen die Regelinsolvenz. Beide Verfahren führen nach drei Jahren zur Restschuldbefreiung; nur bei der Verbraucherinsolvenz ist der außergerichtliche Einigungsversuch mit Bescheinigung Pflicht.

Eine Mietwohnung ist durch die Insolvenz nicht gefährdet, solange die laufende Miete gezahlt wird; der Vermieter darf wegen der Insolvenz nicht kündigen. Eigentumsimmobilien gehören grundsätzlich zur Insolvenzmasse – häufig lässt sich die Immobilie aber durch eine außergerichtliche Einigung mit der Bank oder einen Insolvenzplan retten. Ein Auto dürfen Sie behalten, wenn Sie es für den Weg zur Arbeit benötigen und es keinen erheblichen Wert hat; andernfalls kann es gegen Zahlung des Wertes ausgelöst werden.

Nein. Weder eine Lohnpfändung noch ein Insolvenzverfahren sind für sich genommen ein Kündigungsgrund. Der Arbeitgeber erfährt von der Insolvenz nur, weil er den pfändbaren Teil des Lohns an den Treuhänder abführen muss. Nur in besonderen Vertrauensstellungen (z. B. Kassenverantwortung) kann es im Einzelfall problematisch werden – auch das lässt sich meist lösen.

Die Eröffnung des Verfahrens wird auf www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht und ist dort für einen begrenzten Zeitraum abrufbar. Auskunfteien wie die SCHUFA speichern die Restschuldbefreiung sechs Monate nach Erteilung; danach wird der Eintrag gelöscht. Familie, Nachbarn oder Kollegen werden nicht informiert. Bei einer außergerichtlichen Einigung gibt es überhaupt keine Veröffentlichung.

Ja. Das Erstgespräch ist kostenfrei. Für die weitere Beratung kann Beratungshilfe über das Amtsgericht beantragt werden, und die Kosten des Insolvenzverfahrens werden bei fehlendem Einkommen bis zur Restschuldbefreiung gestundet (§ 4a InsO). Auch wer kein pfändbares Einkommen hat, erhält nach drei Jahren die Restschuldbefreiung – sofern die Obliegenheiten (z. B. Bemühen um Arbeit) erfüllt werden.

Grundsätzlich ja, allerdings gelten Sperrfristen: Nach einer erteilten Restschuldbefreiung ist ein erneuter Antrag erst nach elf Jahren zulässig (§ 287a Abs. 2 InsO), und die Abtretungsfrist beträgt dann fünf statt drei Jahre. Eine außergerichtliche Einigung ist dagegen jederzeit möglich – oft der bessere Weg für Wiederholungsfälle.

Kostenfreies Erstgespräch

Der erste Schritt kostet Sie nichts – außer fünf Minuten.

Wir beraten persönlich, nicht am Telefon. Wählen Sie Ihren Wunschtermin in Köln oder Düsseldorf – wir prüfen ihn und bestätigen ihn verbindlich, in der Regel innerhalb eines Werktags, bei laufender Pfändung am selben Tag.

Erreichbar
Mo–Fr 9:00–18:00 Uhr
Telefon
+49 211 15937650 Düsseldorf
Sprachen
Deutsch · English · Русский · Lietuvių

Rückruf zur Terminvereinbarung

Danke – wir rufen Sie im gewünschten Zeitfenster zurück.

Termin anfragen

Die Beratung findet persönlich in unseren Büros statt. Wählen Sie Standort, Tag und Zeitfenster – wir prüfen die Verfügbarkeit und bestätigen Ihnen den Termin verbindlich per E-Mail oder Telefon.

Standort für Ihr persönliches Gespräch *
Wunschtag – bitte bis zu zwei Tage markieren *
Montag bis Freitag. Termine am Abend auf Anfrage.
Zeitfenster *
Ergebnis Ihres Schulden-Checks wird mit übermittelt: – die Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.
Vielen Dank – Ihre Terminanfrage ist eingegangen. Wir prüfen die Verfügbarkeit und bestätigen Ihnen den Termin in der Regel innerhalb eines Werktags per E-Mail oder Telefon. Erst mit unserer Bestätigung ist der Termin verbindlich.
Standorte

Persönlich in Düsseldorf und Köln.

Beide Büros sind gut mit Bahn und Auto erreichbar – auch für Mandanten aus Neuss, Ratingen, Meerbusch, Hilden, Mettmann und dem Kreis Mettmann – und nicht nur aus NRW. Die Einschätzung Ihrer Lage erhalten Sie vorab online mit dem Schulden-Check.

Erstgespräch