Außergerichtliche Einigung – ohne Insolvenz
Wir verhandeln mit allen Gläubigern einen Vergleich: eine bezahlbare monatliche Rate oder eine Einmalzahlung gegen Verzicht auf den Rest. Kein Gericht, kein Insolvenzverwalter, kein Eintrag in die Insolvenzbekanntmachungen.
- Teilerlass der Schulden häufig möglich – je nach Gläubigerstruktur und Angebot
- Ratenlaufzeit frei verhandelbar, oft 12–36 Monate
- Immobilie, Auto und Selbstständigkeit bleiben in der Regel erhalten
- Keine Obliegenheiten, keine Wohlverhaltensphase
- Vollständige Kommunikation mit Gläubigern über uns
Geeignet, wenn: Sie regelmäßiges Einkommen, Rücklagen oder Unterstützung aus der Familie haben, die Gläubigerzahl überschaubar ist und Sie eine Insolvenz vermeiden möchten.